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Daten schützen – Datenschutz im Homeoffice

6. April 2021 Jens Hühn Comments Off

Dass das Arbeiten im Homeoffice nicht nur in der aktuellen Situation mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, sondern bereits Teil einer neuen Arbeitskultur ist, belegen Statistiken schon länger. Laut Statista arbeiteten bereits 2019 knapp 40 Prozent der Mitarbeiter ganz oder teilweise von Zuhause aus. Wie die Statistik in diesen besonderen Tagen aussieht können wir uns wahrscheinlich alle vorstellen und viele Mitarbeiter und die Unternehmen selbst sind dankbar, für die Möglichkeit in einer geschützten Arbeitsumgebung weiterhin arbeiten zu können. Dennoch gibt es ein paar Regeln zum Datenschutz im Homeoffice, um das Datenschutzrisiko am Heimarbeitsplatz zu minimieren.

Regeln zum Datenschutz im Homeoffice

Geht es um den Umgang mit schützenswerten Daten im Homeoffice, gelten dieselben Regelungen, gilt dieselbe Schutzpflicht wie beim Arbeiten mit diesen Daten im Büro. Laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um sicherzustellen, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten datenschutzkonform erfolgt. Dabei trägt der Arbeitgeber auch für die Mitarbeiter im Homeoffice die Verantwortung und muss sicherstellen, dass die datenschutzregelnden Maßnahmen auch dort eingehalten werden und die Daten nicht von unbefugten Dritten eingesehen werden können. Falls dennoch ein Missbrauch der Daten stattfindet, muss nachgewiesen werden, dies nicht durch einen fahrlässigen Umgang mit diesen verursacht wurde. 

Dies gestaltet sich aber vor allem im Homeoffice als schwierig, da der Kontakt mit unbefugten, betriebsfremden Personen zum Alltag gehört, wodurch der Schutz der sensiblen Daten schwierig ist. Besonders, wenn sich der Heimarbeitsplatz nicht in einem separaten, abschließbaren Raum befindet, sondern womöglich im Wohnzimmer oder am Küchentisch. Deshalb ist es gerade im Homeoffice wichtig, die sensiblen Daten durch einen Aktenvernichter fach- und datenschutzgerecht zu vernichten und zu entsorgen. Beim Kauf eines solchen Aktenvernichters muss berücksichtigt werden, welche Arten von Daten, in welcher Form (Papierform, Datenträger, Speichermedien, etc.) und welcher Menge im Homeoffice vernichtet werden müssen.

Je nachdem eignen sich verschiedene Aktenvernichtermodelle, um dem Datenschutz im Homeoffice gerecht zu werden und somit die Regeln zum Datenschutz im Homeoffice einzuhalten.

Was sind “Dritte Personen”?

Beim Thema Datenschutz im Homeoffice muss unbedingt sichergestellt sein, dass unbefugte dritte Personen zu keiner Zeit Zugriff und Einsicht auf sensible Daten erhalten können. Gerade im Homeoffice steigt die Gefahr, dass dritte Personen Daten einsehen können, was ein erhebliches Datenschutzrisiko darstellt. Hierunter fallen alle Personen, die dem Unternehmen nicht angehören, bzw. die keinen Zugriff auf die sensiblen Daten erhalten dürfen, also auch Familienmitglieder und Angehörige.
Durch den Einsatz eines Aktenvernichters, kann auch im Homeoffice verhindert werden, dass unbefugte dritte Personen Einsicht in die sensiblen Daten nehmen können und die Datensicherheit eingehalten wird.